Das Prädikat Naturpark wird für einen naturschutzrechtlich geschützten Landschaftsraum (geschützter Landschaftsteil, Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet) von der Naturschutzabteilung der Landesregierung Salzburg ausgewiesen. Das gesetzliche Ziel des Naturparks ist der Schutz der Landschaft in Verbindung mit deren Nutzung. Traditionelle Kulturlandschaft, die aus dem Zusammenwirken von Mensch und Natur entstanden ist, soll nachhaltig weiterentwickelt werden.
Die Basis bildet das 4-Säulen-Modell für Naturparke des Verbandes der Naturparke Österreichs, in dem die vier Bereiche Landschaftsschutz, Erholung, Bildung und Regionalentwicklung gleichrangig nebeneinander und miteinander weiterentwickelt werden sollen.
Im Naturpark Weißbach ist die größte Fläche des Gebiets mit den drei Gemeinschaftsalmen Kallbrunnalm, Litzlalm und Kammerlingalm Landschaftsschutzgebiet. Neben einer nachhaltigen Landnutzung und Regionalentwicklung für die Erhaltung dieses hohen ästhetischen Wertes soll der Naturpark für alle Menschen erlebbar und durch spezielle Einrichtungen im Sinne von Erholung und Bildung erschlossen sein. Wir laden Sie ein, die wunderbare Region mit ihren Bewohner:innen und Einrichtungen kennen zu lernen.